Arbeitsrecht
30.04.2025
BAG-Urteil 2025: Verfall von Aktienoptionen bei Eigenkündigung unwirksam
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19. März 2025 (Az. 10 AZR 67/24) entschieden, dass bestimmte Verfallklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind. Konkret betroffen sind Regelungen, die bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers den sofortigen oder beschleunigten Verfall von bereits gevesteten (ausübbaren) virtuellen Aktienoptionen vorsehen. Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses virtuelle Aktienoptionen erhalten. Obwohl ein Teil dieser Optionen bereits "gevestet" war, verweigerte der Arbeitgeber deren Einlösung nach der Kündigung – unter Berufung auf eine entsprechende AGB-Klausel. Das BAG entschied zugunsten des Arbeitnehmers: Die Optionen seien eine Gegenleistung für geleistete Arbeit und dürften bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ersatzlos verfallen. Eine solche Klausel stelle eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB dar und sei unwirksam. Bemerkenswert: Das BAG weicht mit diesem Urteil von seiner früheren Rechtsprechung (BAG 28.05.2008 – 10 AZR 351/07) ab und stärkt die Rechte von Arbeitnehmern bei virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen.
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