HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

21.12.2025

Zustellung einer Klage im EU-Ausland

Informationen für Unternehmer und Geschäftsführer

Geschäftsbeziehungen innerhalb der Europäischen Union gehören für viele Unternehmen zum Alltag. Kunden, Lieferanten oder Vertragspartner sitzen häufig im EU-Ausland. Kommt es zu Zahlungsproblemen, Vertragsverletzungen oder sonstigen Streitigkeiten, stellt sich schnell die Frage, wie Ansprüche vor einem deutschen Gericht durchgesetzt werden können.

Ein zentraler Punkt ist dabei die ordnungsgemäße Zustellung der Klage an den ausländischen Vertragspartner.

Einheitliche Regeln innerhalb der EU

Für die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke von Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten gilt die EU-Zustellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1393/2007). Sie sorgt dafür, dass Klagen und andere gerichtliche Unterlagen nach einem einheitlichen und rechtssicheren Verfahren zugestellt werden.

Die Zustellung erfolgt über staatliche Stellen:

  • Das deutsche Gericht, bei dem die Klage eingereicht wird, leitet die Unterlagen weiter.
  • Eine zuständige Stelle im Staat des Beklagten übernimmt die Zustellung vor Ort.

Der Ablauf ist klar strukturiert und auf eine zügige Abwicklung ausgelegt.

Sprache und Annahme der Klage

Wichtig für Unternehmen:
Der Beklagte kann die Annahme der Klage verweigern, wenn die Schriftstücke nicht in der Amtssprache des Empfangsmitgliedstaats abgefasst sind. Eine sorgfältige sprachliche Vorbereitung ist daher entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden.

Nachweis der Zustellung

Nach erfolgreicher Zustellung erhält das deutsche Gericht eine offizielle Zustellungsbescheinigung. Erst damit ist sichergestellt, dass das Verfahren ordnungsgemäß fortgeführt werden kann.

Praktischer Hinweis für Unternehmen

Bei Klagen gegen Geschäftspartner im EU-Ausland sollte die förmliche Auslandszustellung bereits mit Einreichung der Klage beantragt werden. Das ist insbesondere relevant bei offenen Forderungen, laufenden Vertragsverhältnissen oder wenn Verjährungsfristen drohen.

Gerhard Greiner
Rechtsanwalt