HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

15.05.2020

Rupture brutale

So manches deutsche Unternehmen, das eine kaufmännische Vertragsbeziehung mit einem französischen Lieferanten oder Kunden in „abrupter“ Weise beendet oder gekündigt hat, wurde daraufhin vor einem französischen Gericht mit dem Vorwurf der sog. „rupture brutale de relation commerciale établie“ (sinngemäß: abrupter Abbruch einer Geschäftsbeziehung) und mit Schadensersatzforderungen konfrontiert.

Weist nämlich die Geschäftsbeziehung eine gewisse Dauerhaftigkeit auf und kann der Geschäftspartner berechtigterweise an das Fortbestehen der Geschäftsbeziehung glauben, so kann nach französischem Rechtsverständnis von einer gefestigten Geschäftsbeziehung ausgegangen werden, die nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist gekündigt werden kann.

Der französische Richter entscheidet dann über die angemessene Kündigungsfrist je nach den Umständen des Einzelfalls. Die Missachtung einer angemessenen Frist berechtigt den gekündigten Geschäftspartner zur Geltendmachung von Schadensersatz. Ihm ist nach französischem Recht der entgangene Gewinn (Rohmarge) zu ersetzen, den der gekündigte Geschäftspartner während des Laufes einer angemessenen Kündigungsfrist hätte erzielen können.

Diese Regelungen zur „rupture brutale“ wurden geändert (neue Kodifizierung unter Art. L. 442-1- II Code de commerce):

  • So wurde der Geltungsbereich dieser Vorschrift auf „den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrages durch eine Person“ ausgedehnt, „die in der Produktion, im Vertrieb oder in der Dienstleistung tätig ist“.
  • Sollte eine Kündigungsfrist von 18 Monaten durch die kündigende Partei eingehalten werden, so kann sich der Gekündigte im Streitfall nicht mehr darauf berufen, es habe eine „rupture brutale“ vorgelegen.

Anmerkung Benoît Laurin: Dies bedeutet nicht, dass der Kündigende Vertragspartner stets eine Frist von 18 Monaten einzuhalten hat. Im Einzelfall – beispielsweise bei einer vergleichsweise kurzen Geschäftsbeziehung – kann die Frist auch kürzer sein. Allerdings muss sich der Kündigende dann darauf einstellen, dass der gekündigte Vertragspartner sich auf eine „rupture brutale“ berufen wird.

Ob die Kündigungsfrist dann angemessen war, wäre im Streitfall vom Gericht zu entscheiden.

Ordonnance n° 2019-359 du 24 avril 2019 portant refonte du titre IV du livre IV du code de commerce relatif à la transparence, aux pratiques restrictives de concurrence et aux autres pratiques prohibées.