E-Mail (0)89 - 45 20 58 540 Kontakt

Internationales Vertrags- und Kaufrecht – UN-Kaufrecht (CISG)

Internationales Vertragsrecht

Verträge mit internationalem Bezug werfen zusätzliche rechtliche Fragen auf. Neben dem eigentlichen Vertragsinhalt sind insbesondere das anwendbare Recht, der Gerichtsstand, mögliche Schiedsvereinbarungen sowie die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Ausland zu berücksichtigen.

Wir beraten bei der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung internationaler Verträge.

Rechtswahl

Bei grenzüberschreitenden Verträgen sollte möglichst klar geregelt werden, welchem Recht der Vertrag unterliegt.

Fehlt eine wirksame Rechtswahl, bestimmt sich das anwendbare Recht nach den einschlägigen kollisionsrechtlichen Vorschriften. Das kann zu Ergebnissen führen, die von den Parteien bei Vertragsschluss nicht erwartet wurden.

Auch bei einer Rechtswahl können zwingende Vorschriften des jeweils betroffenen Staates zu berücksichtigen sein.

Gerichtsstand und Streitbeilegung

Neben dem anwendbaren Recht sollte geregelt werden, welches Gericht im Streitfall zuständig sein soll.

Bei internationalen Verträgen kann alternativ eine Schiedsvereinbarung sinnvoll sein. Ob staatliche Gerichtsbarkeit oder Schiedsverfahren vorzugswürdig sind, hängt von Art, Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung des Vertrags sowie von den beteiligten Staaten ab.

Internationaler Warenkauf und UN-Kaufrecht

Bei internationalen Kaufverträgen kann das UN-Kaufrecht (CISG) Anwendung finden.

Das CISG regelt insbesondere Abschluss und Durchführung internationaler Warenkaufverträge sowie Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer.

Ob das UN-Kaufrecht gelten oder vertraglich ausgeschlossen werden soll, sollte bei der Vertragsgestaltung bewusst entschieden werden.

Internationale Vertriebsverträge

Bei grenzüberschreitenden Vertriebsverhältnissen sind neben den allgemeinen Vertragsbedingungen insbesondere Fragen zu Vertriebsgebiet, Exklusivität, Vergütung, Wettbewerbsverboten, Kündigung und Ausgleichsansprüchen zu regeln.

Dies betrifft insbesondere:

  • Handelsvertreterverträge
  • Vertragshändlerverträge
  • Lizenzverträge
  • Rahmen- und Lieferverträge
  • sonstige internationale Vertriebsvereinbarungen

Vertragsgestaltung

Bei internationalen Verträgen sollten insbesondere folgende Punkte klar geregelt werden:

  • Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
  • Preise und Zahlungsbedingungen
  • Liefer- und Leistungsbedingungen
  • Haftung und Gewährleistung
  • Laufzeit und Kündigung
  • Vertraulichkeit
  • anwendbares Recht
  • Gerichtsstand oder Schiedsvereinbarung
  • Vertragssprache

Bei internationalen Warenlieferungen kann außerdem die Vereinbarung von Incoterms sinnvoll sein. Sie regeln insbesondere die Verteilung von Transportkosten, Gefahrtragung und bestimmten Pflichten im Zusammenhang mit der Lieferung.

Bei mehrsprachigen Verträgen sollte zudem geregelt werden, welche Sprachfassung im Fall von Abweichungen maßgeblich ist.

Durchsetzung von Ansprüchen

Bereits bei Vertragsschluss sollte berücksichtigt werden, wie Ansprüche später durchgesetzt werden können.

Von Bedeutung sind insbesondere der Sitz des Vertragspartners, der vereinbarte Gerichtsstand, die Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen oder Schiedssprüche sowie die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit im jeweiligen Staat.

 

Sie schließen internationale Kaufverträge oder haben Streitigkeiten aus einem grenzüberschreitenden Warenkauf? Lassen Sie sich von uns beraten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen zum internationalen Vertragsrecht

Kann deutsches Recht für einen internationalen Vertrag vereinbart werden?

Grundsätzlich kann eine Rechtswahl vereinbart werden. Zwingende Vorschriften anderer Staaten können jedoch je nach Sachverhalt weiterhin Bedeutung haben.

Gilt bei internationalen Kaufverträgen automatisch das UN-Kaufrecht?

Das hängt insbesondere von den beteiligten Staaten und den Umständen des Vertrags ab. Das CISG kann auch dann gelten, wenn die Parteien es im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnen.

Kann das UN-Kaufrecht ausgeschlossen werden?

Ja. Die Parteien können seine Anwendung grundsätzlich ausschließen.

Sollte ein Gerichtsstand vereinbart werden?

Eine klare Gerichtsstandsregelung kann erhebliche Unsicherheiten vermeiden. Ob sie im konkreten Fall wirksam und sinnvoll ist, hängt von den beteiligten Staaten und der Art des Vertrags ab.

Wann ist eine Schiedsvereinbarung sinnvoll?

Sie kann insbesondere bei grenzüberschreitenden, komplexen oder wirtschaftlich bedeutenden Vertragsbeziehungen sinnvoll sein. Dabei sollten Kosten, Verfahrensgestaltung und spätere Vollstreckung berücksichtigt werden.

Welche Sprache sollte für den Vertrag verwendet werden?

Das hängt von den Parteien und der internationalen Geschäftsbeziehung ab. Bei zweisprachigen Verträgen sollte bestimmt werden, welche Fassung im Zweifel maßgeblich ist.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zum internationalen Vertrags- und Kaufrecht sowie zum UN-Kaufrecht finden Sie in unserem vertiefenden Themenbeitrag.

Zum Themenbeitrag Internationales Vertragsrecht