Internationales Vertrags- und Kaufrecht – UN-Kaufrecht (CISG)
Das internationale Vertrags- und Kaufrecht bildet die rechtliche Grundlage für grenzüberschreitende Warenlieferungen und internationale Geschäftsbeziehungen. Eine besondere Bedeutung kommt dem UN-Kaufrecht (CISG) zu, das bei internationalen Kaufverträgen zwischen Unternehmen häufig automatisch Anwendung findet. Ohne klare Rechtswahl verdrängt das CISG oftmals das nationale Vertragsrecht – mit erheblichen Auswirkungen auf Gewährleistung, Haftung, Rücktritt und Schadensersatz. Eine rechtssichere Vertragsgestaltung und eine präzise rechtliche Einordnung internationaler Kaufverträge sind daher entscheidend, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren und Streitigkeiten effizient zu vermeiden oder durchzusetzen.
Sie schließen internationale Kaufverträge oder haben Streitigkeiten aus einem grenzüberschreitenden Warenkauf? Lassen Sie sich von uns beraten.
Jetzt Kontakt aufnehmenHäufig gestellte Fragen zum UN-Kaufrecht:
Wann gilt das UN-Kaufrecht bei internationalen Kaufverträgen?
Das UN-Kaufrecht gilt bei grenzüberschreitenden Warenkaufverträgen zwischen Unternehmen aus Vertragsstaaten automatisch, sofern es vertraglich nicht ausgeschlossen wird.
Gilt das UN-Kaufrecht auch ohne ausdrückliche Vereinbarung?
Ja. Das CISG findet häufig ohne ausdrückliche Vereinbarung Anwendung und verdrängt dann das nationale Kaufrecht, etwa das deutsche BGB.
Sollte das UN-Kaufrecht ausgeschlossen werden?
Ein Ausschluss ist in den meisten Fällen nicht empfehlenswert, zumal das UN-Kaufrecht für viele individuelle Vertragsregelungen Raum lässt. Oft ist es vorteilhafter als das Kaufrecht des deutschen BGB.
Welche typischen Streitpunkte regelt das UN-Kaufrecht?
Das CISG regelt insbesondere Mängelrechte, Lieferverzug, Vertragsaufhebung, Schadensersatz sowie Haftungsfragen bei internationalen Kaufverträgen.
Unterstützen Sie auch bei internationalen Vertragsstreitigkeiten?
Ja. Die Beratung umfasst sowohl die Gestaltung internationaler Kaufverträge als auch die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.