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Interessenausgleich und Sozialplan

Ein Interessenausgleich und ein Sozialplan sind zentrale Instrumente des kollektiven Arbeitsrechts bei geplanten Betriebsänderungen wie Umstrukturierungen, Standortverlagerungen, Stilllegungen oder Personalabbaumaßnahmen. Sie werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verhandelt und dienen dazu, betriebliche Veränderungen rechtssicher und sozial ausgewogen umzusetzen.

Der Interessenausgleich regelt das Ob, Wann und Wie der geplanten Maßnahme. Er schafft Transparenz über Ablauf, Umfang und zeitliche Umsetzung der Betriebsänderung und trägt dazu bei, betriebliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden.

Der Sozialplan hingegen dient dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die betroffenen Beschäftigten. Im Mittelpunkt des Sozialplans stehen regelmäßig Abfindungsleistungen für diejenigen Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung beendet wird. Ergänzend können weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Absicherung vorgesehen werden. Hierzu zählen etwa Qualifizierungsmaßnahmen, Transferlösungen oder Unterstützungsleistungen bei der beruflichen Neuorientierung.

Eine rechtlich fundierte Begleitung der Verhandlungen ist entscheidend, um die Interessen der jeweiligen Partei bestmöglich vertreten zu können und auch praktikable Lösungen zu erreichen.

Sie stehen vor einer Betriebsänderung und haben Fragen zu Interessenausgleich und Sozialplan? Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Einordnung und Umsetzung.

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Die folgenden Fragen und Antworten geben einen Überblick zu zentralen Aspekten von Interessenausgleich und Sozialplan.

Was ist ein Interessenausgleich?

Ein Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über das Ob, Wann und Wie einer geplanten Betriebsänderung. Er regelt insbesondere Ablauf, Umfang und organisatorische Umsetzung der Maßnahme.

Was ist ein Sozialplan?

Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zur Abmilderung oder zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge einer Betriebsänderung erleiden. Er enthält vor allem Regelungen zu Abfindungen und weiteren Unterstützungsleistungen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Interessenausgleich und Sozialplan?

Der Interessenausgleich betrifft die Durchführung der Betriebsänderung, während der Sozialplan die finanziellen und sozialen Folgen für die betroffenen Beschäftigten regelt.

Wann müssen Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden?

Beide Instrumente sind vorgesehen, wenn in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG geplant ist und erhebliche Nachteile für die Belegschaft drohen.

Kann ein Sozialplan erzwungen werden?

Ja. Kommt keine Einigung zustande, kann der Sozialplan durch einen Spruch der Einigungsstelle verbindlich festgesetzt werden. Ein Interessenausgleich ist dagegen rechtlich nicht erzwingbar.

Welche Leistungen können im Sozialplan vorgesehen werden?

Neben Abfindungen können unter anderem Regelungen zu Qualifizierungsmaßnahmen, Transfergesellschaften, Umzugskosten, Zuschüssen oder Übergangsleistungen aufgenommen werden.