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Der Auslandseinsatz von Mitarbeitern berührt regelmäßig mehrere Rechtsbereiche zugleich. Neben der arbeitsvertraglichen Gestaltung sind insbesondere Fragen des anwendbaren Rechts, der Vergütung, der Rückkehr, der Sozialversicherung, der steuerlichen Behandlung sowie etwaiger Visa- und Arbeitserlaubnispflichten zu klären. Fehler in der Vorbereitung können zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken führen. Aus unserer Erfahrung ist es daher wichtig, Auslandseinsätze frühzeitig zu strukturieren und durch klare Entsendevereinbarungen rechtssicher zu begleiten. 

Sie planen einen Auslandseinsatz bzw. eine Entsendung von Mitarbeitern? arcum RECHTSANWÄLTE unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung.

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Fragen, die uns häufig erreichen:

Was ist ein Auslandseinsatz bzw. eine Entsendung von Mitarbeitern?

Ein Auslandseinsatz liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung vorübergehend oder längerfristig außerhalb Deutschlands erbringt. Das kann eine kurzfristige Dienstreise, eine Projektentsendung, eine Tätigkeit bei einer ausländischen Konzerngesellschaft, ein Secondment oder eine vorübergehende Arbeit aus dem Ausland sein. Rechtlich kommt es auf Dauer, Einsatzort, Weisungsstruktur, organisatorische Eingliederung und vertragliche Ausgestaltung an.

Kann der Arbeitgeber einen Auslandseinsatz einseitig anordnen?

Das hängt vom Arbeitsvertrag und vom Umfang des Direktionsrechts ab. Kurzfristige Dienstreisen können je nach Tätigkeit und vertraglicher Regelung vom Weisungsrecht gedeckt sein. Ein längerfristiger Auslandseinsatz, eine erhebliche Veränderung des Arbeitsortes oder eine tiefgreifende Änderung der persönlichen Lebensumstände wird regelmäßig nicht ohne ausdrückliche vertragliche Grundlage oder gesonderte Vereinbarung angeordnet werden können.

Braucht man für einen Auslandseinsatz einen Entsendevertrag?

Bei längeren oder rechtlich komplexeren Auslandseinsätzen ist ein Entsendevertrag dringend zu empfehlen. Er regelt insbesondere Einsatzort, Dauer, Tätigkeit, Vergütung, Zulagen, Kostenerstattung, Arbeitszeit, Weisungsrechte, Steuern, Sozialversicherung, Versicherungen, Rückkehr und Beendigung des Auslandseinsatzes. Ohne klare Vereinbarung entstehen nach Beginn oder Ende des Einsatzes häufig Streitigkeiten.

Welches Arbeitsrecht gilt beim Auslandseinsatz?

Die Parteien können grundsätzlich eine Rechtswahl treffen, etwa deutsches Arbeitsrecht vereinbaren. Eine solche Rechtswahl verdrängt aber nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates, der ohne Rechtswahl maßgeblich wäre oder in dem der Arbeitnehmer tatsächlich tätig wird. Deshalb muss neben dem deutschen Vertrag auch geprüft werden, ob zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften des Einsatzstaates zu beachten sind.

Welche Punkte sollte ein Entsendevertrag enthalten?

Ein Entsendevertrag sollte mindestens Beginn und Dauer des Einsatzes, Einsatzort, Aufgaben, organisatorische Zuordnung, Berichtslinien, Arbeitszeit, Vergütung, Auslandszulagen, Reisekosten, Unterkunft, Versicherungen, Steuerregelungen, Sozialversicherung, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Rückkehrregelung und vorzeitige Beendigung enthalten. Je nach Land können Visa, Arbeitserlaubnis, Datenschutz, Compliance und Familienleistungen hinzukommen.

Was bedeutet die 183-Tage-Regel beim Auslandseinsatz?

Die 183-Tage-Regel betrifft die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns in vielen Doppelbesteuerungsabkommen. Sie bedeutet nicht, dass ein Auslandseinsatz unter 183 Tagen immer steuerlich folgenlos bleibt. Entscheidend ist zusätzlich, wer die Vergütung wirtschaftlich trägt, ob ein Arbeitgeber oder eine Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat beteiligt ist und welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt.

Muss der Mitarbeiter während des Auslandseinsatzes in Deutschland sozialversichert bleiben?

Nicht zwingend. Sozialversicherungsrechtlich gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Bei vorübergehenden Entsendungen kann die deutsche Sozialversicherung unter bestimmten Voraussetzungen fortgelten. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ist regelmäßig die A1-Bescheinigung wichtig. Bei Drittstaaten sind bilaterale Sozialversicherungsabkommen oder deutsches Recht zu prüfen.

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass ein Arbeitnehmer bei einem vorübergehenden Auslandseinsatz weiterhin dem Sozialversicherungsrecht seines Heimatstaates unterliegt. Sie ist insbesondere bei Einsätzen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz relevant. Arbeitgeber sollten sie vor Beginn des Auslandseinsatzes beantragen, auch bei kurzfristigen dienstlichen Tätigkeiten.

Benötigt der Arbeitnehmer ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis?

Bei Einsätzen innerhalb der EU besteht für EU-Bürger grundsätzlich Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dennoch können Melde- oder Registrierungspflichten bestehen. Bei Einsätzen in Drittstaaten müssen Visum, Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis im jeweiligen Zielland geprüft werden. Ein Geschäftsreisevisum erlaubt nicht automatisch jede Form produktiver Arbeit.

Was gilt bei Remote Work oder Workation aus dem Ausland?

Auch wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend aus dem Ausland arbeitet, können arbeitsrechtliche, steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, datenschutzrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragen entstehen. Arbeitgeber sollten Remote Work aus dem Ausland daher nicht ungeregelt zulassen, sondern von einer vorherigen Genehmigung und klaren Bedingungen abhängig machen.

Warum ist eine Rückkehrregelung wichtig?

Nach Ende des Auslandseinsatzes muss klar sein, welche Position der Arbeitnehmer im Unternehmen einnimmt. Ohne Rückkehrregelung kann Streit darüber entstehen, ob der bisherige Arbeitsplatz, ein gleichwertiger Arbeitsplatz oder eine andere Tätigkeit geschuldet ist. Eine gute Rückkehrregelung vermeidet Konflikte und erleichtert die Wiedereingliederung.

Welche Risiken bestehen für Arbeitgeber bei schlecht vorbereiteten Auslandseinsätzen?

Risiken bestehen insbesondere bei Steuernachforderungen, Sozialversicherungsbeiträgen, Bußgeldern, fehlenden Arbeitserlaubnissen, unklaren Arbeitgeberpflichten, Streit über Vergütung und Kosten, ungeklärter Rückkehr, Datenschutzverstößen und arbeitsrechtlichen Ansprüchen im Einsatzstaat. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung reduziert diese Risiken erheblich.