arcum RECHTSANWÄLTE
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Privatpersonen in ausgewählten Bereichen des Arbeits- und Wirtschaftsrechts.
Unsere Tätigkeit ist auf persönliche, spezialisierte und lösungsorientierte Beratung ausgerichtet. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Gestaltung rechtlicher Strukturen und Verträge ebenso wie in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unter „Über uns“ erfahren Sie mehr über unser Kanzleiprofil und unsere Arbeitsweise. Unter „Rechtsgebiete“ finden Sie unsere fachlichen Schwerpunkte und weiterführende Informationen zu einzelnen Themen. Über aktuelle rechtliche Entwicklungen informieren wir regelmäßig unter „Aktuelles“.
Hinweis zur Kanzleistruktur
Die unter der Marke „arcum RECHTSANWÄLTE“ tätigen Rechtsanwälte arbeiten in einer Bürogemeinschaft zusammen. Sie sind gesellschaftsrechtlich nicht miteinander verbunden, sondern jeweils als selbständige Rechtsanwälte eigenverantwortlich tätig.
Rechtsgebiete
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Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten und unterstützen wir Sie umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Aspekten sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Bei Bedarf beraten wir Sie auch zum Französischen Arbeitsrecht.
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Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Handelsrecht beraten und unterstützen wir Sie u. a. bei vertriebsrechtlichen Fragen, im Gesellschaftsrecht bei Unternehmensgründungen, Anteilübertragungen oder Unternehmensumwandlungen.
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Steuerrecht
Im Steuerrecht berät und unterstützt Sie Dr. Schröder u.a. im Zusammenhang mit der Vermeidung zur Aufdeckung stiller Reserven sowie in erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten.
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Internationales Wirtschaftsrecht
Wegen der internationalen Ausrichtung unserer Kanzlei, unterstützen wir Sie auch in Fragen des Internationalen Wirtschaftsrechts - Ausarbeitung von Verträgen sowie die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen.