Vertretung vor dem Finanzgericht | arcum München

Anwalt München - Prozessführung in steuerrechtlichen Streitigkeiten

Prozessvertretung in steuerrechtlichen Streitigkeiten – auch in Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Steuerrechtliche Streitigkeiten lassen sich nicht immer im Einspruchsverfahren mit dem Finanzamt klären. Wird der Einspruch zurückgewiesen, bleibt häufig nur die Klage vor dem Finanzgericht.

Die gerichtliche Auseinandersetzung unterscheidet sich von der laufenden steuerlichen Beratung. Neben der materiellen Rechtslage kommt es auf die rechtliche Aufbereitung des Sachverhalts, die Anforderungen der Finanzgerichtsordnung (FGO) und eine zielgerichtete Prozessführung an.

Rechtsanwalt Dr. Friedo Schröder übernimmt die anwaltliche Vertretung in ausgewählten steuerrechtlichen Streitigkeiten vor den Finanzgerichten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit mit Steuerberatern, die ihre Mandanten steuerlich betreuen, die gerichtliche Vertretung jedoch nicht selbst übernehmen möchten.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Steuerberater kennen die wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse ihrer Mandanten häufig seit vielen Jahren. Kommt es zum Streit mit der Finanzverwaltung, haben sie den Sachverhalt regelmäßig bereits im Besteuerungs- und Einspruchsverfahren umfassend aufgearbeitet.

Auf dieser Grundlage kann die gerichtliche Auseinandersetzung gemeinsam vorbereitet werden.

Der Steuerberater bleibt für die steuerliche Betreuung seines Mandanten verantwortlich. Rechtsanwalt Dr. Schröder übernimmt die anwaltliche Prozessführung vor dem Finanzgericht. Die Abstimmung erfolgt unmittelbar mit dem Steuerberater und, soweit erforderlich, mit dem Mandanten.

Die Zusammenarbeit ermöglicht eine klare Aufgabenteilung, ohne dass der Steuerberater sein bestehendes Mandat aus der Hand geben muss.

Prüfung und Führung finanzgerichtlicher Verfahren

Nicht jeder steuerrechtliche Streit sollte vor Gericht ausgetragen werden. Vor der Übernahme eines finanzgerichtlichen Mandats steht deshalb die Prüfung der rechtlichen Ausgangslage und der Erfolgsaussichten.

Gegenstand der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Schröder sind insbesondere:

  • Vertretung im Einspruchsverfahren

  • Prüfung von Einspruchsentscheidungen und der Erfolgsaussichten einer Klage

  • Erhebung und Begründung von Klagen vor dem Finanzgericht

  • Ausarbeitung der rechtlichen Argumentation und der erforderlichen Schriftsätze

  • Vertretung in mündlichen Verhandlungen

  • Prüfung gerichtlicher Entscheidungen und möglicher weiterer Rechtsmittel

Die Übernahme eines Mandats erfolgt nach Prüfung des jeweiligen Streitfalls.

Sie möchten eine steuerrechtliche Streitigkeit vor dem Finanzgericht klären lassen? Sprechen Sie uns an – wir prüfen, ob wir die Vertretung übernehmen können.

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Häufige Fragen zur anwaltlichen Vertretung vor den Finanzgerichten

Ja. Steuerberater sind nach § 62 FGO zur Vertretung vor den Finanzgerichten befugt. In der Praxis übernehmen jedoch nicht alle Steuerberater finanzgerichtliche Verfahren. Manche konzentrieren sich auf die steuerliche Beratung und das Einspruchsverfahren und ziehen für eine gerichtliche Auseinandersetzung einen Rechtsanwalt hinzu.

Ja. Die Aufgaben können entsprechend aufgeteilt werden. Der Steuerberater bleibt für die laufende steuerliche Beratung zuständig. Der Rechtsanwalt übernimmt die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren.

Gerade bei komplexeren steuerrechtlichen Streitigkeiten kann diese Zusammenarbeit sinnvoll sein, weil sich die steuerliche Sachkenntnis des Beraters mit der anwaltlichen Prozessführung verbindet.

Nein. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts für das finanzgerichtliche Verfahren berührt das bestehende Steuerberatungsmandat nicht.

Die Zusammenarbeit kann auf den konkreten Rechtsstreit beschränkt werden.

In der Regel muss zunächst ein Einspruchsverfahren durchgeführt werden. Bleibt der Einspruch erfolglos, kann gegen die Einspruchsentscheidung Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden.

Die Klagefrist beträgt grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. In bestimmten Fällen ist eine Klage auch ohne vorherige Einspruchsentscheidung möglich.

Ja. Insbesondere bei rechtlich schwierigen Sachverhalten kann es sinnvoll sein, frühzeitig zu prüfen, welche Fragen für ein späteres finanzgerichtliches Verfahren entscheidend sein werden.

Die anwaltliche Tätigkeit kann sich zunächst auf eine rechtliche Einschätzung beschränken. Ob anschließend die gerichtliche Vertretung übernommen wird, hängt vom Einzelfall ab.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann bereits während des Einspruchsverfahrens sinnvoll sein. Gerade in dieser Phase bestehen häufig noch erhebliche Möglichkeiten, auf den Ausgang des steuerrechtlichen Streits Einfluss zu nehmen.

Ein Rechtsanwalt kann zusätzliche materiell-rechtliche Gesichtspunkte einbringen, die bisherige Argumentation überprüfen und das Verfahren unter verfahrensrechtlichen und strategischen Gesichtspunkten neu ausrichten. Dabei kann ein unabhängiger Blick auf den Streitfall helfen, festgefahrene Positionen zu überwinden und neue Lösungsansätze zu entwickeln.

Ziel ist es, die rechtlichen und verfahrensrechtlichen Möglichkeiten des Einspruchsverfahrens auszuschöpfen und nach Möglichkeit bereits dort eine Klärung herbeizuführen, ohne dass es einer Klage vor dem Finanzgericht bedarf.

Ein finanzgerichtliches Verfahren verursacht Kosten und kann erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Vor Klageerhebung ist deshalb zu prüfen, welche rechtlichen Fragen streitig sind, welche tatsächlichen Feststellungen erforderlich werden und welche Erfolgsaussichten bestehen.

Eine solche Prüfung kann auch zu dem Ergebnis führen, von einer Klage abzusehen.

Eine Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) ist nicht gegen jedes finanzgerichtliche Urteil möglich. Sie setzt grundsätzlich voraus, dass das Finanzgericht oder der Bundesfinanzhof die Revision zugelassen hat.

Wird die Revision nicht zugelassen, kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht.

Ob ein weiteres Rechtsmittel in Betracht kommt, bedarf einer gesonderten Prüfung.

Ja. Die Zusammenarbeit muss nicht zwangsläufig mit der Übernahme eines vollständigen finanzgerichtlichen Verfahrens verbunden sein.

Auch die rechtliche Beurteilung einer bestimmten Streitfrage oder die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage kann Gegenstand eines gesonderten Mandats sein.

Sie betreuen als Steuerberater einen Mandanten, dessen steuerrechtliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt vor dem Finanzgericht fortgesetzt werden soll?

Rechtsanwalt Dr. Friedo Schröder steht für die Prüfung und Übernahme ausgewählter finanzgerichtlicher Verfahren zur Verfügung. Eine Zusammenarbeit ist sowohl bei bereits abgeschlossenen Einspruchsverfahren als auch im Vorfeld einer möglichen Klage möglich.